Zeitschrift für das Berg-, Hütten- und Salinenwesen in dem Preussischen Staate, Volume 36

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Wilhelm Hertz, 1888
 

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Fréquemment cités

Page 343 - Kaluss und Beschreibung dieser Salzlager. Die technische Gewinnung der Kalisalze aus den natürlich vorkommenden Salzen mit ihren Nebenzweigen und Anwendung der Kalisalze in der Landwirthschaft.
Page 16 - Ansprüche können, auch ohne dass die daselbst vorgesehene Feststellung durch strafgerichtliches Urtheil stattgefunden hat, geltend gemacht werden, falls diese Feststellung wegen des Todes oder der Abwesenheit des Betreffenden oder aus einem anderen in der Person desselben liegenden Grunde nicht erfolgen kann.
Page 15 - Nach Ablauf dieser Frist ist der Anmeldung nur dann Folge zu geben, wenn zugleich glaubhaft bescheinigt wird, daß...
Page 81 - ... vielfach im Vorausgehenden bei den verschiedensten Kohlenproben kennen gelernt und vorläufig als algenähnliche Gebilde bezeichnet, aber bis jetzt in keiner Probe so gehäuft gefunden, wie in der Cannelkohle. Ueber deren pflanzliche Natur scheint mir nicht der geringste Zweifel zu bestehen. Auch Prof. Dr. Harz, der gründliche Kenner solcher niederen Organismen, bestätigte meine Anschauung, die noch tiefer begründet wurde durch die Entdeckung grösserer Gebilde dieser Art in der devonischen...
Page 15 - Gnadenmonats , oder, soweit solche nicht gewährt werden, mit dem auf den Todestag des Verunglückten folgenden Tage. Gehört der Verletzte auf Grund gesetzlicher oder statutarischer Verpflichtung einer Krankenkasse oder der Gemeinde-Krankenversicherung an, so wird bis zum Ablauf der dreizehnten Woche nach dem Eintritt des Unfalls die Pension und der Ersatz der Kosten des Heilverfahrens um den Betrag der von der Krankenkasse oder der Gemeinde-Krankenversicherung geleisteten KrankenUnterstützung...
Page 14 - Preussen usw, verordnen , mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtages Unserer Monarchie, für den Umfang derselben, was folgt: § 1.
Page 16 - Vorschriften über die Bekämpfung anderer als der im § l Abs. l genannten übertragbaren Krankheiten werden durch dieses Gesetz nicht berührt. § 49. Dieses Gesetz tritt mit dem Tage der Verkündigung in Kraft. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Jnsiegel.
Page 74 - Merkbuch, Alterthümer aufzugraben und aufzubewahren" enthält. Dasselbe giebt nach kurzem chronologischen Ueberblick über die vorgeschichtlichen Zeitabschnitte und einer Uebersicht über die hauptsächlichsten Arten der vorgeschichtlichen Alterthümer eine Unterweisung in Betreff der wichtigsten, bei Auffindung und Beschreibung derselben zu berücksichtigenden Umstände, alsdann eine Anweisung zur Untersuchung der Fundstätten und eine Anleitung zur Konservirung der Fundstücke sammt Anbang mit...
Page 14 - Aseendenten nur insoweit einen Anspruch, als durch die Renten der Wittwe und der Kinder der Höchstbetrag der Rente nicht erreicht wird. Soweit die Renten der Wittwe und Kinder den zulässigen Höchstbetrag überschreiten, werden die einzelnen Renten in gleichem Verhältnisse gekürzt.
Page 74 - Merkbuch" erscheint in einfacher Ausstattung zum Ladenpreise von 40 Pf., in besserer Ausstattung zum Ladenpreise von 60 Pf. für das Exemplar. Der Preis ist mit Rücksicht auf die dadurch ermöglichte und im Interesse der Sache liegende weiteste Verbreitung so niedrig gehalten, dass ich hoffen kann, es werde das Büchlein nicht allein an allen Stellen...

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